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Die Stiftung

Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde


Stiftungsurkunde

Satzungsauszug §2:
§ 2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zwecke der Stiftung sind

a) der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern, denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Anlagen in Ostfriesland,
b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur in Ostfriesland,
c) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde in Ostfriesland.

(3) Der Stiftungszweck wird u. a. verwirklicht durch

  • den Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern, schutzwürdigen Anlagen und denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere des Hauses Samson (Rathausstraße 18, Leer) und seines Inventars, sowie weiter im Eigentum der Stiftung stehende schützenswerte Gebäude und Anlagen;
  • die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen und juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei der Durchführung von Erhaltungs- und Pflegeaufwendungen von Baudenkmälern;
  • die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, welche die steuerbegünstigten Zwecke Heimatpflege/Heimatkunde, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur verfolgen.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.


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